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Wer zahlt den Pflegedienst?

Den Lebensabend in einer gewohnten Umgebung zu verbringen, ist der Traum vieler Menschen. Doch im Fall von Pflegebedürftigkeit entstehen (u.a. durch eventuelle Umbaumaßnahmen) schnell hohe Kosten, die Hilfesuchende vor ein finanzielles Problem stellen. Pflegebedürftige können in diesem Fall auf eine Vielzahl unterschiedlicher finanzieller Unterstützungsleistungen zurückgreifen.
Voraussetzung dafür ist die gesetzlich anerkannte Pflegebedürftigkeit sowie der damit verbundene Pflegegrad. Der ambulante Pflegedienst München versorgt Ihre Lieben nicht nur in den eigenen vier Wänden, sondern auch in Demenz WGs in München und betreuten Wohneinrichtungen. Pflegekosten stellen für Familien meist eine finanzielle Herausforderung dar. Doch es gibt auch Hilfe. Die Gesamtkosten ergeben sich aus Leistungen von der Krankenkasse, Pflegekasse sowie einem eigens zu leistenden Anteil. Hinzu kommen weitere Zuschussmöglichkeiten wie die Kostendeckung durch eine Pflegezusatzversicherung oder einer Pflegehilfe.

Pflegefall: Finanzielle Unterstützung

Mit zunehmendem Alter und dem Durchleiden verschiedener Krankheiten machen sich körperliche als auch geistige Defizite bemerkbar, die eine liebevolle ambulante Pflege in München brauchen. Der menschliche Umgang mit Einschränkungen und mentalen Schwächen oder die Bewahrung hygienischer Standards ist für das Team vom Pflegeservice München in erster Linie eine Frage von Menschlichkeit und Mitgefühl.
Pflegekassen unterstützen Bedürftige mit der Kostenübernahme einer Vielzahl von Leistungen. Hierbei unterscheidet man zwischen Pflegesachleistungen und Pflegegeld. Sind Sie oder ein Familienmitglied davon betroffen, können Sie zwischen den Unterstützungsmöglichkeiten frei wählen. Die Stufe des Pflegegrades bestimmt die Höhe der Leistung. Bei der Inanspruchnahme von Pflegegeld erfolgt die Auszahlung direkt an die pflegebedürftige Person. Pflegesachleistungen hingegen werden im Rahmen der häuslichen Pflege übernommen und als Finanzierungshilfe an den Dienstleister ausbezahlt. Vorteil: Notwendige und gewünschte Pflegeleistungen können bedarfsgerecht zusammengestellt werden. Welche Maßnahmen zum jeweiligen Zeitpunkt erbracht werden sollen, ist eine individuelle und gesundheitsabhängige Entscheidung.

Pflegeberatung

Wenn Sie von der Pflegekasse aufgefordert werden, den Beratungseinsatz der Pflegeberatung beim Bezug von Pflegegeld nachzukommen, sind wir die richtige Ansprechpartner.

Wir führen den Beratungseinsatz für alle Kassen, halb- oder vierteljährlich, entsprechend der Höhe des Pflegegrads durch.

Ansprechpartnerin: Frau Schinner

Bei Versicherten die ausschließlich von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden, einen Pflegegrad 2 oder höher zugestanden bekommen haben, ist ein sogenannter Beratungseinsatz nach Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI) | § 37,3 mehrmals jährlich erforderlich.

Die Kasse möchte, daß bei Pflegegrad 2 & Pflegegrad 3 einmal im Halbjahr ein Beratungseinsatz durch eine Pflegeberatung erfolgt.

Bei Pflegegrad 4 & Pflegegrad 5 muss dieser einmal im Vierteljahr durchgeführt werden.