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Was ist ambulante Pflege?

In der häuslichen oder ambulanten Pflege München engagieren sich Angehörige und Pflegefachkräfte, um sämtliche Aufgaben rund um die Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu übernehmen. Im Vergleich zur stationären Pflege erfolgen alle medizinischen, pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen in den eigenen vier Wänden. Die rechtliche Grundlage dafür liefert das elfte Sozialgesetzbuch, kurz SGB XI. Hier sind sowohl die Leistungen als auch die zugehörige Kostenübernahme definiert. Je größer der Bedarf eines pflegebedürftigen Menschen wird, desto öfter besucht der ambulante Pflegedienst München diesen in seiner vertrauten Umgebung und entlastet auf diese Weise pflegende Angehörige.

Welche Leistungen zählen zur ambulanten Pflege?

Können Pflegebedürftige ihren Alltag nicht mehr eigenständig bewältigen, übernimmt die ambulante Pflege Aufgaben, die Betroffene entlasten sollen und die täglichen Routinen erleichtern. Vergütet werden die verschiedenen Dienstleistungen nach dem Leistungskomplexsystem oder nach Zeit. Dieser Leistungskatalog ist in unterschiedliche Leistungspakete gegliedert und fasst bestimmte hauswirtschaftliche und pflegerische Leistungen zusammen. In Anlehnung dazu übernehmen wir auch in Einrichtungen wie der Demenz WG München folgende Tätigkeiten:

  • Ganz- und Teilkörperwäsche
  • Unterstützung bei Ausscheidungen
  • Zubereitung von sonstiger oder warmer Mahlzeit
  • Unterstützung bei Essen und Trinken
  • Hauswirtschaftliche Aufgaben
  • Betten/Lagern und Mobilisation

Damit sich Pflegebedürftige rundum wohl fühlen und ihre Eigenständigkeit möglichst lange beibehalten können, bedarf es viel Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen durch unsere Fachkräfte. Das Fördern, Erhalten und Stärken der Selbstversorgungspotenziale ist ebenso wichtig wie alltägliche Hilfe beim Treppensteigen oder hygienische Maßnahmen.

Wer hat Anspruch auf ambulante Pflege?

Das ambulante Pflegeservice München erbringt seine Leistungen auf Basis des fünften Sozialgesetzbuches §§ 37, 132a (SGB V), die häusliche Pflege richtet sich nach den §§ 36, 71 ff SGB XI. Für eine möglichst bedarfsgerechte Verteilung zieht der Gesetzgeber verschiedene Voraussetzungen ein. So wird beispielsweise ambulante Palliativpflege erfolgreich beantragt, wenn festgeschriebene Voraussetzungen erfüllt sind. Grundsätzlich haben Menschen Anspruch auf Leistungen, wenn sie als pflegebedürftig eingestuft werden. Der Gesundheitsstatus wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK, begutachtet oder durch MEDICPROOF im Falle einer privaten Versicherung. Anschließend erhalten Antragsteller, die in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, einen Pflegegrad von zwei bis fünf zugeordnet. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf ambulante Pflegedienstleistungen.

Welche Vorteile hat die ambulante Pflege?

Gegenüber der stationären Pflege bietet eine ambulante Betreuung viele Vorteile für Betroffene. Zu Beginn der Pflegephase stellt sich für die meisten Familien die Frage „Was ist ein ambulanter Pflegedienst und wie kann uns eine ambulante Versorgung unterstützen?“

Vorteile ambulanter Pflege:

  • Flexible Gestaltung des Alltags
  • Pflege im häuslichen Umfeld
  • Individuelle Rücksichtnahme auf Wünsche, Vorstellungen und Bedürfnisse
  • Pflegebedürftige verbleiben in vertrauter Umgebung
  • Pflege findet durch Angehörige und den Pflegedienst München statt
  • Geringere Kosten als bei stationärer Versorgung

 

Die Versorgung zu Hause spart nicht nur Kapazitäten im stationären Bereich, sondern bietet vor allem Familien die Möglichkeit, auf private finanzielle Ressourcen zu achten und gleichzeitig staatliche Unterstützung zu erhalten.

Selbstständige Spaziergänge in der gewohnten Umgebung, Gespräche mit Nachbarn und die Aufrechthaltung von langen Freundschaften – mit Unterstützung der Pflegekräfte kann diese Lebensqualität möglichst lange im vertrauten Umfeld stattfinden. Ein wichtiger Aspekt für die mentale und physische Gesundheit eines Menschen.

Pflegeberatung

Wenn Sie von der Pflegekasse aufgefordert werden, den Beratungseinsatz der Pflegeberatung beim Bezug von Pflegegeld nachzukommen, sind wir die richtige Ansprechpartner.

Wir führen den Beratungseinsatz für alle Kassen, halb- oder vierteljährlich, entsprechend der Höhe des Pflegegrads durch.

Ansprechpartnerin: Frau Schinner

Bei Versicherten die ausschließlich von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden, einen Pflegegrad 2 oder höher zugestanden bekommen haben, ist ein sogenannter Beratungseinsatz nach Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI) | § 37,3 mehrmals jährlich erforderlich.

Die Kasse möchte, daß bei Pflegegrad 2 & Pflegegrad 3 einmal im Halbjahr ein Beratungseinsatz durch eine Pflegeberatung erfolgt.

Bei Pflegegrad 4 & Pflegegrad 5 muss dieser einmal im Vierteljahr durchgeführt werden.