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Für wen ist eine ambulante Wohngemeinschaft geeignet?

Erhöht sich der Bedarf an Hilfe und zusätzlicher Unterstützung in den vier Wänden, ist für viele Hilfe und pflegebedürftige Menschen der Verbleib im Eigenheim nicht mehr möglich. In einer Wohngruppe für Demenzkranke führen Bewohner trotz ihres Pflegebedarfs ein weitgehend selbstbestimmtes Leben. Sie wohnen in einer kleinen Gemeinschaft mit maximal 12 Personen, wobei alle Betroffene eine ärztlich diagnostizierte Demenz aufweisen. Wohngruppen für Demenzkranke sind optimal auf die Anforderungen von Menschen konzipiert, die sich in verschiedenen Stadien des Krankheitsverlaufs befinden. So ermöglicht eine professionelle Altenpflege und ambulante Pflege Demenzkranken in einer häuslichen Umgebung zu wohnen, ohne auf sich allein gestellt zu sein.

Was sind die Vorteile ambulanter Pflege in einer Wohngemeinschaft?

Gemeinsames Kochen oder die Gelegenheit, den Alltag mit anderen Mitbewohnern zu teilen, bereichert nicht nur das Leben von Erkrankten. Die Wohngruppe für Menschen mit Demenz richtet ihr Angebot an Pflegebedürftige, deren Betreuung und Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist, die aber keine vollstationäre Pflege in Anspruch nehmen müssen. Die Wohngruppe für Demenzkranke verhindert Einsamkeit und bietet die nötigen sozialen Kontakte. Gleichzeitig erhalten Demenzkranke jene professionelle Pflegeunterstützung, die sie in ihrem aktuellen Krankheitsstadium brauchen.

Pflegeberatung

Wenn Sie von der Pflegekasse aufgefordert werden, den Beratungseinsatz der Pflegeberatung beim Bezug von Pflegegeld nachzukommen, sind wir die richtige Ansprechpartner.

Wir führen den Beratungseinsatz für alle Kassen, halb- oder vierteljährlich, entsprechend der Höhe des Pflegegrads durch.

Ansprechpartnerin: Frau Schinner

Bei Versicherten die ausschließlich von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden, einen Pflegegrad 2 oder höher zugestanden bekommen haben, ist ein sogenannter Beratungseinsatz nach Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI) | § 37,3 mehrmals jährlich erforderlich.

Die Kasse möchte, daß bei Pflegegrad 2 & Pflegegrad 3 einmal im Halbjahr ein Beratungseinsatz durch eine Pflegeberatung erfolgt.

Bei Pflegegrad 4 & Pflegegrad 5 muss dieser einmal im Vierteljahr durchgeführt werden.